Umweltstrafrecht

Umweltstrafrecht – Komplexes Konstrukt aus den verschiedensten Gesetzen

Die Umwelt und der damit zusammenhängende Klimawandel sind in unserer heutigen Zeit täglich ein großes Thema. Jeder hat die „Fridays for Future“ Debatten und die zahlreichen Ansprachen rund um Greta Thunberg mitbekommen. Das sind auch wichtige Schritte in die richtige Richtung. Es ist gut, dass so viele Menschen und Aktivisten auf das Problem aufmerksam machen, bis auch der letzte den Ernst der Lage wahrnimmt.

Was anfangs noch belächelt wurde, ist heutzutage gravierender als zunächst von vielen gedacht. Doch Proteste und das Aufmerksam machen alleine reichen nicht aus, um aktiv etwas gegen solch ein großes Problem zu machen. Immer wieder kommt es zu Verstößen, in dem Menschen die Umwelt verschmutzen oder sie ihr anderweitig schaden. Menschen lernen erst aus ihren Fehlern, wenn sie dafür eine Sanktion erhalten. Deshalb greift in solchen Situationen das Umweltstrafrecht durch. Erst dann wissen die Beteiligten, dass sie etwas falsch gemacht haben und es nicht wiederholen dürfen.

Umweltstrafrecht

Abfälle richtig entsorgen

Die Vergehen können hierbei unterschiedlich sein. Strafen in Bezug zu dem Umweltstrafrecht werden vollzogen, wenn beispielsweise Personen ihre Abfälle nicht ordnungsgemäß entsorgen. Dies ist vermutlich auch die häufigste Ursache. Sobald man schädliche Flüssigkeiten in den Gewässern entsorgt oder auch spezielle Abfälle in der Natur und den Wäldern verteilt, wird dies bestraft.

Normalerweise gilt für solche Fälle das Ordnungswidrigkeitenrecht, aber nicht, wenn es die Umwelt betrifft. Hier gilt dann das Umweltstrafrecht, was eine Art Teilgebiet im Ordnungswidrigkeitenrecht beziehungsweise deutschem Strafrecht ist. Lesen Sie auch über Revision im Strafrecht.

Zusammenschluss aus mehreren Gesetzen

Doch wie so oft ist es etwas komplex und verstrickt geregelt. Ein Rechtsanwalt Umweltstrafrecht könnte dabei helfen, denn es gibt nicht nur diesen Bereich, was sämtliche Gesetze beinhaltet. Es ist mit vielen unterschiedlichen Rechten verbunden und beinhaltet dabei den Bodenschutz, Gewässerschutz, den allgemeinen Naturschutz und zusätzlich noch den Schutz vor ordnungswidrigen Umgängen mit Abfällen.

Allerdings benötigt man nicht nur die unterschiedlichen Schutzarten, um zu beurteilen, ob das Umweltstrafrecht gilt. Nein, es wird noch komplexer. Das ergibt sich erst aus anderen Gesetzen. In Kombination mit dem Chemikaliengesetz, dem Pflanzenschutzgesetz oder weiteren Verordnungen wird letztendlich beurteilt, ob eine Straftat gegen den Umweltschutz vorliegt. Denn erst in Kombination mit diesen Gesetzen findet man die passenden Verordnungen und Verbote.

Als Laie nicht zu bewältigen

Wie man sieht, ist das Umweltstrafrecht alles andere als simpel konstruiert. Alleine steigt man dort als Laie nicht durch. Wenn man nun für solch eine Straftat beschuldigt wurde, sollte man sich einen guten und fachmännischen Anwalt auf seine Seite ziehen. Ein Anwalt aus dem Bereich ist Experte in allen Vorschriften und Verboten und kann Sie ideal beraten. Er ist immer auf dem neusten Stand und kennt jede Gesetzesänderung, welche durch die ständige Weiterentwicklung entstehen.

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